AdHoc: S&T AG beschließt neues Rückkaufprogramm I 2020 zum Erwerb eigener Aktien

Der Vorstand der S&T AG (group.kontron.com) hat beschlossen, auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung vom 15.1.2019, welcher am 15.1.2019 über ein elektronisches Informationsverbreitungssystem veröffentlicht wurde, gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG ein neues Rückkaufprogramm für eigene Aktien („Aktienrückkaufprogramm I 2020“) durchzuführen. Das Aktienrückkaufprogramm I 2020 dient der Fortsetzung des „Aktienrückkaufprogramms II 2019“, welches S&T AG mit 27.12.2019 beendet hatte und im Zuge dessen insgesamt 788.245 eigene Aktien, dies entspricht 1,193% des Grundkapitals der Gesellschaft, zu einem Gesamtpreis ohne Nebenkosten der zurückgekauften Aktien von EUR 14.647.351,95 erworben wurden.

Aktienerwerbe im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms I 2020 erfolgen für die S&T AG, welche ein Kreditinstitut mit der Durchführung des Aktienrückkaufprogramms I 2020 beauftragt hat, das seine Entscheidung über den Erwerbszeitpunkt unabhängig von der Gesellschaft trifft und die Handelsbedingungen gemäß Artikel 3 DelVO Rückkaufprogramme (Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8.3.2016) einzuhalten hat.

Das Volumen beläuft sich auf bis zu 1.000.000 Stück Aktien, der Rückkauf unter dem Aktienrückkaufprogramm I 2020 startet voraussichtlich am 4.3.2020.

Die Details zum Aktienrückkaufprogramm I 2020, Details zu den durchgeführten Transaktionen im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms I 2020 sowie allfällige Änderungen des Aktienrückkaufprogramms I 2020 werden auf der Internetseite des Unternehmens veröffentlicht:

https://ir.kontron.ag/Aktienrueckkaufprogramm_2020.de.html

Diese Veröffentlichung ist kein öffentliches Angebot zum Erwerb von S&T AG-Aktien und begründet keine Verpflichtung der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückerwerb von S&T AG-Aktien anzunehmen.

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