Bekanntmachung gem. Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Die S&T AG hat das am 28. Februar 2020 gemäß Art. 2 Abs. 2 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 bekannt gemachte Aktienrückkaufprogramm („Aktienrückkaufprogramm I 2020“) am 30. Juni 2020 abgeschlossen.
Insgesamt hat die S&T AG 390.373 Aktien zu einem gewichteten Durchschnittskurs von EURO 16,7359 zurückgekauft. Dies entspricht 0,591% des Grundkapitals der Gesellschaft. Der Gesamtpreis ohne Nebenkosten der zurückgekauften Aktien betrug EURO 6.533.232,78.
Der Rückkauf der Aktien erfolgte durch eine von der S&T AG beauftragten Bank, ausschließlich über den Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse.
Die S&T AG plant, die zurück gekauften Aktien für zukünftige Akquisitionen und zur Bedienung der Aktienoptionsprogramme einzusetzen.
Informationen zu dem Aktienrückkauf und zu den einzelnen Transaktionen sind auf der Investor Relations Webseite der S&T AG unter https://ir.kontron.ag/Aktienrueckkaufprogramm_2020.de.html abrufbar.