S&T AG beschließt neues Rückkaufprogramm II 2020 zum Erwerb eigener Aktien

Der Vorstand der S&T AG (group.kontron.com) hat am 27.10.2020 beschlossen, auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung vom 15.1.2019, welcher am 15.1.2019 über ein elektronisches Informationsverbreitungssystem veröffentlicht wurde, gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG ein neues Rückkaufprogramm für eigene Aktien („Aktienrückkaufprogramm II 2020“) durchzuführen.

Aktienerwerbe im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms II 2020 erfolgen für die S&T AG, welche ein Kreditinstitut mit der Durchführung des Aktienrückkaufprogramms II 2020 beauftragt hat. Das Volumen beläuft sich auf bis zu 1.000.000 Stück Aktien, der Rückkauf unter dem Aktienrückkaufprogramm II 2020 startet voraussichtlich am Freitag, 30.10.2020 (zu den Bedingungen siehe unten).

Die Details zum Aktienrückkaufprogramm II 2020 werden auf der Internetseite des Unternehmens veröffentlicht.

https://ir.kontron.ag/Aktienrueckkaufprogramm_II_2020.de.html


Bedingungen des Aktienrückkaufprogramms II 2020:

Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung nach § 65 Abs 1 Z 8 AktG: 15.1.2019 (Beschluss am 15.1.2019 veröffentlicht)

Beginn und voraussichtliche Dauer: Voraussichtlich 30.10.2020 bis längstens 30.04.2021

Aktiengattung: Inhaberaktien (ISIN AT0000A0E9W5)

Beabsichtigtes Volumen: bis zu 1.000.000 Stück Aktien, entsprechen rund 1,5% des derzeitigen Grundkapitals der S&T AG

Maximaler Gesamtbetrag, der von S&T AG für das Aktienrückkaufprogramm II 2020 aufgewendet wird: EUR 20.000.000

Preisobergrenzen je Aktie (höchster Gegenwert) und Preisuntergrenze je Aktie (niedrigster Gegenwert): Entsprechend des Ermächtigungsbeschlusses darf der Gegenwert nicht mehr als 10% unter bzw. über dem durchschnittlichen Börsenkurs der letzten 5 Börsentage vor Erwerb der Aktien liegen. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt der durchschnittliche Schlusskurs für Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem an die Stelle des XETRA-Systems tretenden Nachfolgesystems) an der Frankfurter Wertpapierbörse.

– Preisobergrenze (kumulativ):

(i) nicht mehr als 10% über dem durchschnittlichen Börsenkurs der letzten 5 Börsentage im XETRA Handel (gemäß Ermächtigungsbeschluss);

(ii) EUR 20,00.

– Preisuntergrenze (kumulativ):

(i) nicht mehr als 10 % unter dem durchschnittlichen Börsenkurs der letzten 5 Börsentage im XETRA Handel (gemäß Ermächtigungsbeschluss);

(ii) mindestens EUR 1,00 pro Aktie (anteiliger Betrag am Grundkapital).

Art des Rückerwerbs: Erwerb über die Börse

Zweck des Rückerwerbs: Einsatz der eigenen Aktien für gesetzlich vorgesehene Zwecke und Zwecke gemäß Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 15.1.2019

Allfällige Auswirkungen des Aktienrückkaufprogramms auf die Börsenzulassung der Aktien: Keine.

Aktienrückkäufe erfolgen durch ein Kreditinstitut, das seine Entscheidung über den Erwerbszeitpunkt unabhängig von der Gesellschaft trifft und die Handelsbedingungen gemäß Artikel 3 DelVO Rückkaufprogramme (Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8.3.2016) einzuhalten hat.

Hinweis: Die Details zu den durchgeführten Transaktionen im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms II 2020 sowie allfällige Änderungen des Aktienrückkaufprogramms II 2020 werden auf der Internetseite der S&T AG veröffentlicht:

https://ir.kontron.ag/Aktienrueckkaufprogramm_II_2020.de.html

Diese Veröffentlichung ist kein öffentliches Angebot zum Erwerb von S&T AG-Aktien und begründet keine Verpflichtung der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückerwerb von S&T AG-Aktien anzunehmen.

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