Der Vorstand der S&T AG (group.kontron.com) hat am 27.4.2021 beschlossen, auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung vom 15.1.2019, welcher am 15.1.2019 über ein elektronisches Informationsverbreitungssystem veröffentlicht wurde, gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG ein neues Rückkaufprogramm für eigene Aktien („Aktienrückkaufprogramm I 2021“) durchzuführen. Das Aktienrückkaufprogramm I 2021 wurde beschlossen, da das bisherige Aktienrückkaufprogramm II 2020 mit 30.4.2021 (einschließlich) auslaufen wird.
Aktienerwerbe im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms I 2021 erfolgen für die S&T AG, welche ein Kreditinstitut mit der Durchführung des Aktienrückkaufprogramms I 2021 beauftragt hat. Das Volumen beläuft sich auf bis zu 500.000 Stück Aktien, der Rückkauf unter dem Aktienrückkaufprogramm I 2021 startet voraussichtlich am Montag, 3.5.2021 (zu den Bedingungen siehe unten).
Die Details zum Aktienrückkaufprogramm I 2021 werden auf der Internetseite des Unternehmens veröffentlicht.
https://ir.kontron.ag/Aktienrueckkaufprogramm_I_2021.de.html
Bedingungen des Aktienrückkaufprogramms I 2021:
Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung nach § 65 Abs 1 Z 8 AktG: 15.1.2019 (Beschluss am 15.1.2019 veröffentlicht)
Beginn und voraussichtliche Dauer: Voraussichtlich 3.5.2021 bis längstens 3.11.2021
Aktiengattung: Inhaberaktien (ISIN AT0000A0E9W5)
Beabsichtigtes Volumen: bis zu 500.000 Stück Aktien, entsprechen rund 0,75% des derzeitigen Grundkapitals der S&T AG
Maximaler Gesamtbetrag, der von S&T AG für das Aktienrückkaufprogramm I 2021 aufgewendet wird: EUR 10.000.000
Preisobergrenzen je Aktie (höchster Gegenwert) und Preisuntergrenze je Aktie (niedrigster Gegenwert): Entsprechend des Ermächtigungsbeschlusses darf der Gegenwert nicht mehr als 10% unter bzw. über dem durchschnittlichen Börsenkurs der letzten 5 Börsentage vor Erwerb der Aktien liegen. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt der durchschnittliche Schlusskurs für Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem an die Stelle des XETRA-Systems tretenden Nachfolgesystems) an der Frankfurter Wertpapierbörse.
– Preisobergrenze (kumulativ):
(i) nicht mehr als 10% über dem durchschnittlichen Börsenkurs der letzten 5 Börsentage im XETRA Handel (gemäß Ermächtigungsbeschluss);
(ii) EUR 22,50.
– Preisuntergrenze (kumulativ):
(i) nicht mehr als 10 % unter dem durchschnittlichen Börsenkurs der letzten 5 Börsentage im XETRA Handel (gemäß Ermächtigungsbeschluss);
(ii) mindestens EUR 1,00 pro Aktie (anteiliger Betrag am Grundkapital).
Art des Rückerwerbs: Erwerb über die Börse
Zweck des Rückerwerbs: Einsatz der eigenen Aktien für gesetzlich vorgesehene Zwecke und Zwecke gemäß Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 15.1.2019
Allfällige Auswirkungen des Aktienrückkaufprogramms auf die Börsenzulassung der Aktien: Keine.
Aktienrückkäufe erfolgen durch ein Kreditinstitut, das seine Entscheidung über den Erwerbszeitpunkt unabhängig von der Gesellschaft trifft und die Handelsbedingungen gemäß Artikel 3 DelVO Rückkaufprogramme (Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8.3.2016) einzuhalten hat.
Hinweis: Die Details zu den durchgeführten Transaktionen im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms I 2021 sowie allfällige Änderungen des Aktienrückkaufprogramms I 2021 werden auf der Internetseite der S&T AG veröffentlicht: https://ir.kontron.ag/Aktienrueckkaufprogramm_I_2021.de.html
Diese Veröffentlichung ist kein öffentliches Angebot zum Erwerb von S&T AG-Aktien und begründet keine Verpflichtung der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückerwerb von S&T AG-Aktien anzunehmen.