Der Vorstand der S&T AG (group.kontron.com) hat beschlossen, auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung vom 15.1.2019, welcher am 15.1.2019 über ein elektronisches Informationsverbreitungssystem veröffentlicht wurde, gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG ein neues Rückkaufprogramm für eigene Aktien („Aktienrückkaufprogramm I 2020“) durchzuführen. Das Aktienrückkaufprogramm I 2020 dient der Fortsetzung des „Aktienrückkaufprogramms II 2019“, welches S&T AG mit 27.12.2019 beendet hatte und im Zuge dessen insgesamt 788.245 eigene Aktien, dies entspricht 1,193% des Grundkapitals der Gesellschaft, zu einem Gesamtpreis ohne Nebenkosten der zurückgekauften Aktien von EUR 14.647.351,95 erworben wurden.
Aktienerwerbe im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms I 2020 erfolgen für die S&T AG, welche ein Kreditinstitut mit der Durchführung des Aktienrückkaufprogramms I 2020 beauftragt hat. Das Volumen beläuft sich auf bis zu 1.000.000 Stück Aktien, der Rückkauf unter dem Aktienrückkaufprogramm I 2020 startet voraussichtlich am 4.3.2020 (zu den Bedingungen siehe unten).
Die Details zum Aktienrückkaufprogramm I 2020 werden auf der Internetseite des Unternehmens veröffentlicht.
https://ir.kontron.ag/Aktienrueckkaufprogramm_2020.de.html
Bedingungen des Aktienrückkaufprogramms I 2020:
Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung nach § 65 Abs 1 Z 8 AktG: 15.1.2019 (Beschluss am 15.1.2019 veröffentlicht)
Beginn und voraussichtliche Dauer: Voraussichtlich 4.3.2020 bis längstens 30.6.2020
Aktiengattung: Inhaberaktien (ISIN AT0000A0E9W5)
Beabsichtigtes Volumen: bis zu 1.000.000 Stück Aktien, entsprechen rund 1,5% des derzeitigen Grundkapitals der S&T AG
Maximaler Gesamtbetrag, der von S&T AG für das Aktienrückkaufprogramm I 2020 aufgewendet wird: EUR 15.000.000,–
Preisobergrenzen je Aktie (höchster Gegenwert) und Preisuntergrenze je Aktie (niedrigster Gegenwert): Entsprechend des Ermächtigungsbeschlusses darf der Gegenwert nicht mehr als 10 % unter bzw. über dem durchschnittlichen Börsenkurs der letzten 5 Börsentage vor Erwerb der Aktien liegen. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt der durchschnittliche Schlusskurs für Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem an die Stelle des XETRA-Systems tretenden Nachfolgesystems) an der Frankfurter Wertpapierbörse.
– Preisobergrenze (kumulativ):
(i) nicht mehr als 10 % über dem durchschnittlichen Börsenkurs der letzten 5 Börsentage im XETRA Handel (gemäß Ermächtigungsbeschluss);
(ii) EUR 22,00.
– Preisuntergrenze (kumulativ):
(i) nicht mehr als 10 % unter dem durchschnittlichen Börsenkurs der letzten 5 Börsentage im XETRA Handel (gemäß Ermächtigungsbeschluss);
(ii) mindestens EUR 1,00 pro Aktie (anteiliger Betrag am Grundkapital).
Art des Rückerwerbs: Erwerb über die Börse
Zweck des Rückerwerbs: Einsatz der eigenen Aktien für gesetzlich vorgesehene Zwecke und Zwecke gemäß Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 15.1.2019
Allfällige Auswirkungen des Aktienrückkaufprogramms auf die Börsenzulassung der Aktien: Keine.
Aktienrückkäufe erfolgen durch ein Kreditinstitut, das seine Entscheidung über den Erwerbszeitpunkt unabhängig von der Gesellschaft trifft und die Handelsbedingungen gemäß Artikel 3 DelVO Rückkaufprogramme (Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8.3.2016) einzuhalten hat.
Hinweis: Die Details zu den durchgeführten Transaktionen im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms I 2020 sowie allfällige Änderungen des Aktienrückkaufprogramms I 2020 werden auf der Internetseite der S&T AG veröffentlicht:
https://ir.kontron.ag/Aktienrueckkaufprogramm_2020.de.html
Diese Veröffentlichung ist kein öffentliches Angebot zum Erwerb von S&T AG-Aktien und begründet keine Verpflichtung der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückerwerb von S&T AG-Aktien anzunehmen.