Bekanntmachung gem. Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Die S&T AG hat das am 27. Oktober 2020 gemäß Art. 2 Abs. 2 der delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 bekannt gemachte Aktienrückkaufprogramm II 2020 („Aktienrückkaufprogramm II 2020“) am 30. April 2021 abgeschlossen.
Insgesamt hat die S&T AG unter dem Aktienrückkaufprogramm II 2020 824.471 Aktien zu einem gewichteten Durchschnittskurs von EURO 19,7015 zurückgekauft. Dies entspricht 1,2474% des Grundkapitals der Gesellschaft. Der Gesamtpreis ohne Nebenkosten der zurückgekauften Aktien betrug EURO 16.243.298,93.
Der Rückkauf der Aktien erfolgte durch ein von der S&T AG beauftragtes Kreditinstitut, ausschließlich über den Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse.
Die S&T AG plant, die zurück gekauften Aktien für sämtliche zulässige Zwecke, insbesondere für zukünftige Akquisitionen und zur Bedienung von Ansprüchen auf Lieferungen von Aktien unter den Aktienoptionsprogrammen einzusetzen.
Informationen zu dem Aktienrückkauf und zu den einzelnen Transaktionen sind auf der Investor Relations Webseite der S&T AG unter https://ir.kontron.ag/Aktienrueckkaufprogramm_II_2020.de.html abrufbar.
Bereits am 27.4.2021 wurde die Durchführung eines neuen Rückkaufprogramms für eigene Aktien (das „Aktienrückkaufprogramm I 2021“) beschlossen. Das Aktienrückkaufprogramm I 2021 startet am 3. Mai 2021. Die Details des Programms werden auf der Internetseite des Unternehmens veröffentlicht: https://ir.kontron.ag/Aktienrueckkaufprogramm_I_2021.de.html