Der Vorstand der Kontron AG (www.kontron.com, ISIN AT0000A0E9W5, WKN A0X9EJ, KTN) hat am 14.06.2024 beschlossen, auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung vom 08.11.2023, welcher am 09.11.2023 über ein elektronisches Informationsverbreitungssystem veröffentlicht wurde, gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG, ein weiteres Rückkaufprogramm für eigene Aktien („Aktienrückkaufprogramm I 2024„) durchzuführen.
Aktienerwerbe im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms I 2024 erfolgen für die Kontron AG, welche ein Kreditinstitut mit der Durchführung des Aktienrückkaufprogramms I 2024 beauftragen wird. Das Volumen beläuft sich auf bis zu 434.000 Stück Aktien, der Rückkauf unter dem Aktienrückkaufprogramm I 2024 startet voraussichtlich am Montag, 01.07.2024 (zu den Bedingungen des Aktienrückkaufprogramms I 2024 siehe unten).
Die Details zum Aktienrückkaufprogramm I 2024 werden auf der Internetseite der Kontron AG unter dem folgenden Link veröffentlicht: https://kontron.com/de/investors/buyback-program-I-2024
Bedingungen des Aktienrückkaufprogramms I 2024:
Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung nach § 65 Abs 1 Z 8 AktG: 08.11.2023 (Beschluss am 09.11.2023 veröffentlicht)
Beginn und voraussichtliche Dauer: Voraussichtlich 01.07.2024 bis längstens 31.12.2024
Aktiengattung: Inhaberaktien (ISIN AT0000A0E9W5)
Beabsichtigtes Volumen: bis zu 434.000 Stück eigener Aktien, entsprechend 0,7% des derzeitigen Grundkapitals der Kontron AG
Maximaler Gesamtbetrag, der von Kontron AG für das Aktienrückkaufprogramm I 2024 aufgewendet wird: EUR 10.000.000
Preisobergrenzen je Aktie (höchster Gegenwert) und Preisuntergrenze je Aktie (niedrigster Gegenwert): Entsprechend des Ermächtigungsbeschlusses darf der Gegenwert nicht mehr als 10% unter bzw. über dem durchschnittlichen Börsenkurs der letzten 5 Börsentage vor Erwerb der Aktien liegen. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt der durchschnittliche Schlusskurs für Aktien der Kontron AG im XETRA-Handel (oder einem an die Stelle des XETRA-Systems tretenden Nachfolgesystems) an der Frankfurter Wertpapierbörse.
- Preisobergrenze (kumulativ):
- (i) nicht mehr als 10% über dem durchschnittlichen Börsenkurs der letzten 5 Börsentage im XETRA Handel (gemäß Ermächtigungsbeschluss);
- (ii) EUR 23,00.
- Preisuntergrenze (kumulativ):
- nicht mehr als 10% unter dem durchschnittlichen Börsenkurs der letzten 5 Börsentage im XETRA Handel (gemäß Ermächtigungsbeschluss);
- mindestens EUR 1,00 pro Aktie (anteiliger Betrag am Grundkapital).
Art des Rückerwerbs: Erwerb über die Börse sowie über multilaterale Handelssysteme (MTFs)
Zweck des Rückerwerbs: Einsatz der eigenen Aktien für gesetzlich vorgesehene Zwecke und Zwecke gemäß Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung der Kontron AG vom 08.11.2023
Allfällige Auswirkungen des Aktienrückkaufprogramms auf die Börsenzulassung der Aktien: Keine
Aktienrückkäufe erfolgen durch ein Kreditinstitut, das seine Entscheidung über den Erwerbszeitpunkt unabhängig und unbeeinflusst von der Kontron AG trifft und die Handelsbedingungen gemäß Artikel 3 Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 08.03.2016 einzuhalten hat.
Hinweis: Die Details zu den durchgeführten Transaktionen im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms I 2024 sowie allfällige Änderungen des Aktienrückkaufprogramms I 2024 werden auf der Internetseite der Kontron AG veröffentlicht: https://kontron.com/de/investors/buyback-program-I-2024
Diese Veröffentlichung ist kein öffentliches Angebot zum Erwerb von Kontron AG-Aktien und begründet keine Verpflichtung der Kontron AG oder einer ihrer Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückerwerb von Kontron AG-Aktien anzunehmen.