- Jahresprognose 2023 und Ziele 2025 bestätigt
- Rekorddividende von EUR 1,00 je Aktie beschlossen
- Alles vorgelegten Tagesordnungspunkte angenommen
Linz, 22. Mai 2023. Auf der heutigen 24. ordentlichen Hauptversammlung der Kontron AG (www.kontron.com) wurden alle Anträge der Verwaltung von den Aktionären der Gesellschaft genehmigt. Es waren rund 53% des Grundkapitals vertreten. Die Hauptversammlung fand, erstmals seit drei Jahren, wieder in einem physischen Format im Schloss Hagenberg, Oberösterreich, statt.
Bestätigung der Prognose 2023 sowie der Ziele 2025
Nach der im Geschäftsjahr 2022 erfolgten Neu-Fokussierung auf den prosperierenden „Internet of Things“ (IoT) Markt, läuft die Kontron AG voll auf Schiene. Der Vorstand des Technologiekonzerns bestätigt die Prognose für 2023 sowie die Ziele 2025. Für das Geschäftsjahr 2023 wird ein Anstieg des Nettogewinns der IoT-Bereiche um zumindest 20% auf über EUR 66 Mio. erwartet. Man wird sich in Zukunft vermehrt auf die Steigerung der Profitabilität fokussieren und Umsätze mit niedrigen Margen reduzieren. Der Umsatz soll 2023 organisch um rund 10 Prozent auf etwa EUR 1.200 Mio. wachsen. Bereit 2023 soll der hohe Liquiditätsbestand von EUR 438,4 Mio. (per 31.3.2023) genutzt werden, um strategisch wesentliche Akquisitionen durchzuführen. Organisch und nicht organisch will man den Umsatz auf EUR 2.000 Mio. im Jahr 2025 steigern.
Neue Rekorddividende
Nach einem starken Geschäftsjahr 2022 in welchem ein Nettogewinn von EUR 232,5 Mio. erzielt wurde, sowie dem erfolgreichen Abschluss des Projekts „Focus“, wurde der Hauptversammlung eine Rekorddividende von EUR 1,00 (Vj.: 35 Cent) je Aktien zum Beschluss vorgelegt. Der Dividendenvorschlag für des Geschäftsjahr 2022 wurde mit großer Mehrheit angenommen.
Die Auszahlung der Dividende erfolgt ab Mittwoche, den 31. Mai 2023 durch Gutschrift bei den depotführenden Kreditinstituten. Der Börsenhandel Ex-Dividende 2022 erfolgt ab Montag, den 29. Mai 2023, Nachweisstichtag für die Dividende (Record Date) ist der Dienstag, 30. Mai 2023. Die auf die Dividende entfallende österreichische Kapitalertragssteuer wird seitens der Gesellschaft einbehalten und an das zuständige Finanzamt abgeführt. Die Kontron AG hat in Bezug auf die mögliche Rückerstattung der Kapitalertragssteuer für ihre Aktionäre einen Leitfaden auf ihrer Investor Relations Website (https://ir.kontron.com/Hauptversammlung.de.html) veröffentlicht.
Aufsichtsrat wieder gewählt
Die Hauptversammlung hat Herrn Mag. Bernhard Chwatal, als unabhängiges Mitglied wieder in den Aufsichtsrat gewählt. In der an die Hauptversammlung anschließenden konstituierenden Aufsichtsratssitzung wurde Frau Mag. Claudia Badstöber erneut zur Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt.