Der Vorstand der Kontron AG (www.kontron.com, ISIN AT0000A0E9W5, WKN A0X9EJ, KTN) hat am 3.2.2023 erstmals beschlossen, auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 6.5.2022, welcher am 6.5.2022 über ein elektronisches Informationsverbreitungssystem veröffentlicht wurde, gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG ein neues Rückkaufprogramm für eigene Aktien („Aktienrückkaufprogramm I 2023„) durchzuführen. Das Aktienrückkaufprogramm I 2023 wurde am 4.8.2023 abgeschlossen und am 7.8.2023 wurde die Schlussmeldung zum Aktienrückkaufprogramm I 2023 über ein elektronisches Informationsverbreitungssystem veröffentlicht.
Der Vorstand der Kontron AG hat auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 6.5.2022, welcher am 6.5.2022 über ein elektronisches Informationsverbreitungssystem veröffentlicht wurde, am 27.09.2023 nunmehr beschlossen, gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG ein weiteres Rückkaufprogramm für eigene Aktien („Aktienrückkaufprogramm II 2023„) durchzuführen.
Aktienerwerbe im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms II 2023 erfolgen für die Kontron AG, welche ein Kreditinstitut mit der Durchführung des Aktienrückkaufprogramms II 2023 beauftragt hat. Das Volumen beläuft sich auf bis zu 4.000.000 Stück Aktien, der Rückkauf unter dem Aktienrückkaufprogramm II 2023 startet voraussichtlich am Montag, 02.10.2023 (zu den Bedingungen des Aktienrückkaufprogramms II 2023 siehe unten).
Die Details zum Aktienrückkaufprogramm II 2023 werden auf der Internetseite der Kontron AG unter dem folgenden Link veröffentlicht: https://ir.kontron.com/Aktienrueckkaufprogramm_II_2023.de.html
Bedingungen des Aktienrückkaufprogramms II 2023:
Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung nach § 65 Abs 1 Z 8 AktG: 6.5.2022 (Beschluss am 6.5.2022 veröffentlicht)
Beginn und voraussichtliche Dauer: Voraussichtlich 02.10.2023 bis längstens 01.10.2024 (einschließlich)
Aktiengattung: Inhaberaktien (ISIN AT0000A0E9W5)
Beabsichtigtes Volumen: bis zu 4.000.000 Stück eigener Aktien, entsprechend ca. 6,26% des derzeitigen Grundkapitals der Kontron AG
Maximaler Gesamtbetrag, der von Kontron AG für das Aktienrückkaufprogramm II 2023 aufgewendet wird: EUR 70.000.000
Preisobergrenzen je Aktie (höchster Gegenwert) und Preisuntergrenze je Aktie (niedrigster Gegenwert): Entsprechend des Ermächtigungsbeschlusses darf der Gegenwert nicht mehr als 10% unter bzw. über dem durchschnittlichen Börsenkurs der letzten 5 Börsentage vor Erwerb der Aktien liegen. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt der durchschnittliche Schlusskurs für Aktien der Kontron AG im XETRA-Handel (oder einem an die Stelle des XETRA-Systems tretenden Nachfolgesystems) an der Frankfurter Wertpapierbörse.
– Preisobergrenze (kumulativ):
(i) nicht mehr als 10% über dem durchschnittlichen Börsenkurs der letzten 5 Börsentage im XETRA
Handel (gemäß Ermächtigungsbeschluss);
(ii) EUR 23,00.
– Preisuntergrenze (kumulativ):
(i) nicht mehr als 10% unter dem durchschnittlichen Börsenkurs der letzten 5 Börsentage im XETRA
Handel (gemäß Ermächtigungsbeschluss);
(ii) mindestens EUR 1,00 pro Aktie (anteiliger Betrag am Grundkapital).
Art des Rückerwerbs: Erwerb über die Börse sowie über multilaterale Handelssysteme (MTFs)
Zweck des Rückerwerbs: Einsatz der eigenen Aktien für gesetzlich vorgesehene Zwecke und Zwecke gemäß Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung der Kontron AG vom 6.5.2022
Allfällige Auswirkungen des Aktienrückkaufprogramms auf die Börsenzulassung der Aktien: Keine
Aktienrückkäufe erfolgen durch ein Kreditinstitut, das seine Entscheidung über den Erwerbszeitpunkt unabhängig und unbeeinflusst von der Kontron AG trifft und die Handelsbedingungen gemäß Artikel 3 Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8.3.2016 einzuhalten hat.
Hinweis: Die Details zu den durchgeführten Transaktionen im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms II 2023 sowie allfällige Änderungen des Aktienrückkaufprogramms II 2023 werden auf der Internetseite der Kontron AG veröffentlicht: https://ir.kontron.com/Aktienrueckkaufprogramm_II_2023.de.html
Diese Veröffentlichung ist kein öffentliches Angebot zum Erwerb von Kontron AG-Aktien und begründet keine Verpflichtung der Kontron AG oder einer ihrer Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückerwerb von Kontron AG-Aktien anzunehmen.