Kontron AG beschließt Fortsetzung des Rückkaufprogramms II 2023 zum Erwerb eigener Aktien

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Kontron AG (www.kontron.com, ISIN AT0000A0E9W5, WKN A0X9EJ, KTN) haben am 8.11.2023 beschlossen, das aktuell bestehende Rückkaufprogramm für eigene Aktien („Aktienrückkaufprogramm II 2023„) gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG nunmehr auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 8.11.2023, welcher am 8.11.2023 über ein elektronisches Informationsverbreitungssystem veröffentlicht wurde, unverändert fortzusetzen. Die am 27.09.2023 veröffentlichten Bedingungen des Aktienrückkaufprogramms II 2023 bleiben unverändert aufrecht.

Aktienerwerbe im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms II 2023 erfolgen für die Kontron AG, welche ein Kreditinstitut mit der Durchführung des Aktienrückkaufprogramms II 2023 beauftragt hat. Das Volumen beläuft sich auf insgesamt bis zu 4.000.000 Stück Aktien, wobei der Rückkauf unter dem Aktienrückkaufprogramm II 2023 bereits seit Montag, dem 02.10.2023, und bis längstens Dienstag, 01.10.2024 (einschließlich), erfolgt.

Die Details zum Aktienrückkaufprogramm II 2023 werden auf der Internetseite der Kontron AG unter dem folgenden Link veröffentlicht: https://ir.kontron.com/Aktienrueckkaufprogramm_II_2023.de.html

Bedingungen des Aktienrückkaufprogramms II 2023:

Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung nach § 65 Abs 1 Z 8 AktG: 8.11.2023 (Beschluss am 8.11.2023 veröffentlicht)

Beginn und voraussichtliche Dauer: 02.10.2023 bis längstens 01.10.2024 (einschließlich)

Aktiengattung: Inhaberaktien (ISIN AT0000A0E9W5)

Beabsichtigtes Volumen: bis zu 4.000.000 Stück eigener Aktien, entsprechend ca. 6,26% des derzeitigen Grundkapitals der Kontron AG

Maximaler Gesamtbetrag, der von Kontron AG für das Aktienrückkaufprogramm II 2023 aufgewendet wird: EUR 70.000.000

Preisobergrenzen je Aktie (höchster Gegenwert) und Preisuntergrenze je Aktie (niedrigster Gegenwert): Entsprechend des Ermächtigungsbeschlusses darf der Gegenwert nicht mehr als 10% unter bzw. über dem durchschnittlichen Börsenkurs der letzten 5 Börsentage vor Erwerb der Aktien liegen. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt der durchschnittliche Schlusskurs für Aktien der Kontron AG im XETRA-Handel (oder einem an die Stelle des XETRA-Systems tretenden Nachfolgesystems) an der Frankfurter Wertpapierbörse.

  • Preisobergrenze (kumulativ):
    1. nicht mehr als 10% über dem durchschnittlichen Börsenkurs der letzten 5 Börsentage im XETRA Handel (gemäß Ermächtigungsbeschluss);
    2. EUR 23,00
  • Preisuntergrenze (kumulativ):
    1. nicht mehr als 10% unter dem durchschnittlichen Börsenkurs der letzten 5 Börsentage im XETRA Handel (gemäß Ermächtigungsbeschluss);
    2. mindestens EUR 1,00 pro Aktie (anteiliger Betrag am Grundkapital).

Art des Rückerwerbs: Erwerb über die Börse sowie über multilaterale Handelssysteme (MTFs)

Zweck des Rückerwerbs: Einsatz der eigenen Aktien für gesetzlich vorgesehene Zwecke und Zwecke gemäß Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung der Kontron AG vom 8.11.2023

Allfällige Auswirkungen des Aktienrückkaufprogramms auf die Börsenzulassung der Aktien: Keine

Aktienrückkäufe erfolgen durch ein Kreditinstitut, das seine Entscheidung über den Erwerbszeitpunkt unabhängig und unbeeinflusst von der Kontron AG trifft und die Handelsbedingungen gemäß Artikel 3 Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8.3.2016 einzuhalten hat.

Hinweis: Die Details zu den durchgeführten Transaktionen im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms II 2023 sowie allfällige Änderungen des Aktienrückkaufprogramms II 2023 werden auf der Internetseite der Kontron AG veröffentlicht: https://ir.kontron.com/Aktienrueckkaufprogramm_II_2023.de.html

Diese Veröffentlichung ist kein öffentliches Angebot zum Erwerb von Kontron AG-Aktien und begründet keine Verpflichtung der Kontron AG oder einer ihrer Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückerwerb von Kontron AG-Aktien anzunehmen.

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