Ermächtigung der Hauptversammlung zum Ausgeben von Finanzinstrumenten und zum Rückerwerb eigener Aktien

Der Vorstand der Kontron AG („Gesellschaft“) gibt hiermit bekannt, dass in der außerordentlichen Hauptversammlung der Kontron AG vom 8.11.2023 die folgenden Beschlüsse gefasst wurden:

Beschlussfassung über die

  1. Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Finanzinstrumente im Sinne des      § 174 AktG, insbesondere Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen oder Genussrechte, die auch das Bezugs- und/oder das Umtauschrecht auf den Erwerb von Aktien der Gesellschaft vorsehen können, unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auf diese Finanzinstrumente auszugeben (Direktausschluss)
  2. a) die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG zur Ausgabe
    an Gläubiger von Finanzinstrumenten (Bedingtes Kapital 2023),
    b) den Widerruf der in der Hauptversammlung vom 21. Mai 2019 erteilten Ermächtigung des
    Vorstandes gemäß § 169 AktG (Genehmigtes Kapital 2019) und
    c) die entsprechenden Änderungen der Satzung in § 5 Grundkapital (einschließlich der Löschung des
    Genehmigten Kapitals 2017, das zeitlich ausgelaufen ist)
  3. Ermächtigungen des Vorstands zum Rückerwerb und der Veräußerung eigener Aktien der Gesellschaft auch auf andere Art als über die Börse oder öffentliches Angebot, auch verbunden mit dem Ausschluss des allgemeinen Andienungs- und Kaufrechts der Aktionäre (Ausschluss des Bezugsrechts) samt Ermächtigung zur Aktieneinziehung.

 

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