AdHoc: S&T AG – Vorschlag zur Aussetzung der avisierten Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat der S&T AG haben heute, mit Blick auf die jüngsten Entwicklungen der weltweiten Corona-Pandemie sowie den damit einhergehenden behördlichen Empfehlungen bzw. gesetzlichen Beschränkungen für staatliche Unterstützungsleistungen bei Ausschüttungsbeschlüssen, beschlossen, der Hauptversammlung die Aussetzung der am 26. März 2020 avisierten Dividendenzahlung von 19 Cent pro Aktie für das Geschäftsjahr 2019 vorzuschlagen. Ferner haben sich Vorstand und Aufsichtsrat, unter dem Vorbehalt einer positiven Entwicklung des Geschäftsjahres 2020 trotz der Corona-Krise, darauf verständigt, die für 2019 avisierte Dividende als Zusatzdividende der Hauptversammlung, die über die Gewinnverwendung des laufenden Geschäftsjahres 2020 beschließt, zur Beschlussfassung vorzuschlagen.

Die Auswirkungen der weltweiten Corona-Pandemie auf die S&T AG sowie ihre Tochtergesellschaften sind gegenwärtig nur schwer zu bewerten. Obwohl die finanzielle Ausstattung der S&T AG eine Dividendenzahlung jederzeit ermöglichen würde, kamen der Vorstand und der Aufsichtsrat dennoch heute zu dem Schluss, die Ausschüttung einer Dividende einstweilen auszusetzen, um sich auch die Flexibilität für die Inanspruchnahme weiterer staatlicher Zuschüsse oder Garantien zu erhalten. In einigen Ländern nimmt die S&T Gruppe bereits staatliche Unterstützungen, wie beispielsweise in Form von Kurzarbeitsmodellen, temporär in Anspruch, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die S&T Gruppe weitestgehend zu minimieren. Ferner verzichtet für deren Dauer auch der Vorstand der S&T AG auf 20% seines Gehalts, um auch seinen individuellen Beitrag in der aktuellen Situation zu leisten.

Die Hauptversammlung der S&T AG wird wie geplant am 16. Juni 2020 in Form einer virtuellen Hauptversammlung stattfinden.

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